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1. Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im voraus auf eventuelle Schadensersatzforderungen, gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI, ICANN, De-NIC, sowie dem Auftragnehmer.
Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne von mehreren Stunden. Dies kann sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine Parallelregistrierung zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung. Es wird keine Garantie für die erfolgreiche Registrierung übernommen, nur für den erfolgreichen Versuch, bzw. die erfolgreiche Recherche. Einige Whois-Server sind nicht laufend aktuell, bzw. einige Anmeldesysteme versenden die Domainanmeldung erst bei Zahlungseingang und/oder bei Überprüfung der Postzustellung durch nochmalige Bestätigung des Auftraggebers im Kundencenter. Bei hundertprozentiger Registrierung sind die Gebühren fällig.
2. Die Vergaberichtlinien des DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de / Deutsche Domainvergabestelle) sind zwingend einzuhalten.
3. Der Domaininhaber ist stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei KK-Anträgen zu berücksichtigen, da beim Providerwechsel wesentliche Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischen Support, Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-KKs sind wegen der erhöhten Fehlergefahr und mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
4. KK Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können durch Late Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein KK Antrag muss also nur einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK Antrages ist sinnlos, verursacht Kosten und muss weiterberechnet werden.
Für jeden Providerwechsel, welcher
vom Auftragnehmer weg führt, werden EURO 19,-- Bearbeitungs- und
Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese KK ohne Zustimmung des
jeweiligen Domaininhabers erfolgt.
4.1. Wichtige Hinweise zum
Provider-Wechsel (KK), Redirect, u.s.w.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines KK
selbst verantwortlich. Unter www.provider-wechsel.de kann der Auftraggeber
stets den Bearbeitungsstand seines KK beobachten und Verzögerungen und
deren Ursache erkennen. Da es sich um ein gemischt manuell/automatisches
Verfahren handelt, sind gewisse Vorkehrungen einzuhalten um größere
Verzögerungen auszuschließen. Reklamationen bezüglich KK sind per
Einschreiben an die Geschäftsleitung zu senden, von da ab ist mit einer
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 10 Tagen zu rechnen. Die übliche
Bearbeitungszeit liegt zwischen 14 Tagen und 4 Wochen, kann jedoch nicht
garantiert werden.
Beim KK ist zu beachten, dass gewisse Formvorschriften und
Identifikationsmöglichkeiten (siehe www.provider-wechsel.de) einzuhalten
sind. Die gleichen Formvorschriften gelten für die Änderungen von Nameservereinträgen, sowie
die Veränderungen von Weiterleitungen (Redirect). Auch hier sind die Vorschriften
unter www.provider-wechsel.de einzuhalten, bzw. diese Formulierungsvorschläge zu verwenden. Falls der
Auftraggeber eigene Formulierungen verwendet, haftet er für
Missverständnisse und Interpretationsfehler,
sowie den Folgen daraus.
Bei Providerwechsel ist es wichtig, dass zuerst der KK gestellt und anschließend die
Zustimmung erfolgt. Zustimmungsaufträge ohne KK können nicht zugeordnet
werden und sind somit wirkungslos. Es ist nicht zumutbar bei der
Bearbeitung alte Auftragsstapel des Domaininhabers durchzuarbeiten.
Entscheidend ist die Zustimmung des Domaininhabers, diese muss im Original
vorliegen, vertretungsweise Unterzeichnungen sind nicht rechtsgültig. Der
Auftragnehmer hat Anspruch auf Originalformulare, Aufträge per Fax, die
in schlecht verwertbarem Zustand eingehen kann der Auftragnehmer
verwerfen. Zu einer Rückmeldung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet,
was bei schlechtleserlichen Aufträgen ohnehin nicht möglich ist. Wichtig
ist ebenfalls der Vermerk zu welchem DE-NIC Mitglied der KK gehen soll, da
sonst möglicherweise einem völlig falschen Parallelantrag zugestimmt
wird und die Domain in falsche Hände kommt.
5. Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK Anträgen, Schliessungsanträgen, Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per Fax u. per e-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen.
6. Domainlöschungen, Accountschliessung, eMaillöschungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt nach einer Frist von 30 Tagen nicht
abgerufene eMails vom Server zu löschen. Die Größe einer eMail darf die
Größe von 15 MByte nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus einem der nachstehenden Gründe einen Account zu sperren oder eine Domain sofort zu schließen,
Dekonnektierungen vorzunehmen, fristlos zu kündigen und / oder einem KK stattzugeben, wenn
6.1. der Jahresbeitrag trotz Mahnung per e-Mail, Brief oder Telefax ohne Zahlungseingang bleibt. Es handelt sich um eine Bringschuld, d. h. für die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung ist der Auftraggeber haftbar. Auf jedem Zahlungsbeleg ist die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken, für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Sollten
bei größeren Bestellmengen von Domains- und Webspaceaccounts einzelne
Zahlungen erfolgt sein, so ist der Auftragnehmer dennoch zur Sperrung oder
zur Rückgabe der Domains an das De-NIC berechtigt. Es ist dem
Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht zumutbar zu ermitteln, welche
Zahlung im Einzelfall für welchen Vorgang gedacht war. Die Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug bei Erhalt zahlbar, die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Abbuchungsverfahren für Lastschriften. Die Aufrechnung und der Einbehalt ist nur mit gerichtlich festgestellten und Angeklagten Forderungen möglich. Jede Rechnung beinhaltet in der Anlage eine Auflistung der einzelnen kostenpflichtigen Vorgänge. Ein Einbehalt des gesamten Rechnungsbetrag wegen Unklarheit einzelner Posten ist unzulässig. Bei Reklamationen muss ebenso jeder einzelne Posten schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt reklamiert werden. Ansonsten erlischt ein Rückzahlungsanspruch.
6.2. der Auftraggeber trotz Versuch des Anschreibens oder Anrufens nicht reagiert oder nicht erreichbar ist. Das gleiche gilt bei Falschangaben oder nicht oder nicht mehr zutreffenden Angaben in der Description oder beim Admin C, bei der Angabe von ausländischen Adressen oder bei der Verwendung von Pseudonymen oder nicht existierenden Firmennamen.
6.3. markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder sonstige Streitigkeiten anstehen. Der
Auftragnehmer kann hier in eigenem Ermessen die Schließung entscheiden,
wenn der Auftraggeber oder dessen Provider seine Rufnummer nicht angibt
oder aktualisiert, oder nicht erreichbar ist.
6.4. in irgend einer Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten verstoßen wird , sowie pornografische, nationalsozialistische, rassistische oder sonstige illegale Inhalte angeboten werden.
6.5. durch eine weit überdurchschnittliche Belastung des Accounts entgegen der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhöhte Kosten verursacht werden.
6.6. der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.
6.7. die Gefahr von Gebührniss- bzw. Zahlungsausfällen besteht.
6.8. der Vertragspartner nicht rechtsfähig ist, d.h. das Alter von 18 Jahren noch nicht vollendet hat, und keine Handlungsvollmacht vom Vormund oder Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluß bzw. bei der Beantragung vorgelegen hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer
darüber hinaus berechtigt, die Leistungserbringung rückwirkend abzulehnen und das Vertragsverhältnis rückwirkend zu
annullieren. Dies gilt für alle Fälle des Verschweigens der Rechtsfähigkeit.
6.9. ein Missbrauch bereits in Einzelfällen in der Form zu erkennen ist,
dass Markennamen von
Dritten registriert werden und zwar nicht in dessen Auftrag und auf deren
Namen, sondern auf Namen und Inhaber, die mit dem betreffenden Marken oder
Firmennamen gar nichts zu tun haben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer
berechtigt die gesamte Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen, alle
Accounts und Server zu sperren und die betroffenen deutschen und
internationalen Domais an die Inhaber zurückzugeben. Die Domaingebühr
ist trotzdem vom Auftraggeber zu entrichten. Bei Gebührnissausfall ist der
Auftragnehmer berechtigt die Registrierkosten vom neuen Domaininhaber zu
verlangen. Durch diese Maßnahme sollen Erpressungsversuche, welche das
Internet häufig in Misskredit gebracht haben, verhindert werden.
Strafrechtliche Schritte sind in der Regel trotzdem einzuleiten.
7. Domainreklamationen, Webspacereklamationen, Schriftform.
Wenn ein Auftraggeber mehrere Accounts u. Domains beauftragt hat, so müssen diese auch jeweils einzeln schriftlich u. nachweislich
per Einschreiben / Rückschein zu Händen der Geschäftsleitung in der gemäß der AGB´s vorgeschriebenen Verjährungs- bzw. Einspruchsfrist bei Fehlern oder Unzufriedenheit reklamiert werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung des Jahresbeitrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum Eingang der Zahlung zurückzustellen. Eine Reklamationsbearbeitung im Einzelfall ist als Teil des Auftrages zu verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind einzelne Reklamationen keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen unbezahlt zu lassen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht bezahlten Accounts incl. Domains zu löschen, wodurch der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers erhalten bleibt.
7.1. Im Falle der Nichtzahlung auch
nur von Teilbeträgen durch den Provider oder der Gefahr von
Zahlungsausfällen sowie bei Nichteinhalten von Zahlungszusagen ist der
Auftragnehmer berechtigt alle Acounts zu sperren und auch alle Leistungen
zu verweigern. Dazu gehört auch z.B. die zur Durchführung von KK`s un
Closes erforderlichen Dienstleistung, wie
Identitätsrecherchen, Überprüfung der Durchführungsdokumente, etc. Ferner
ist der Auftragnehmer berechtigt direkten Kontakt mit dem Domaininhaber (Description-Eintrag), dem Admin-C (Bevollmächtigter) und dem Tech -C(Technischer Kontakt) aufzunehmen. Alle drei vorstehend erwähnten Personen haften für die Bezahlung der Domaingebühren, nicht jedoch für Server und Webspacegebühren. Der Provider ist verpflichtet den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufzuklären. Durch die Registrierung von Domains bestätigt der Auftraggeber den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufgeklärt zu haben, sowie dass beide damit einverstanden waren. Sollte dies nicht der Fall sein hat eine Registrierung zu unterbleiben.
7.2. Sollte der Auftragnehmer von drohender Zahlungsunfähigkeit oder von
früheren Zahlungsausfällen des Auftraggebers Kenntnis erlangen ist der
Auftragnehmer berechtigt Vorkasse in Höhe des zu erwartenden
Monatsumsatzes zu verlangen und bei Nichtzahlung eine Verweigerung aller
Leistungen nach zweitägiger Fristsetzung bis zum Zahlungseingang
vorzunehmen.
8. Alle Schadensersatzforderungen beschränken sich auf die Höhe des zehnfachen Jahresbeitrages. Schadensersatz ist nur bei grobem Vorsatz möglich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen eventueller Rechtsstreitigkeiten frei.
9. Der Auftraggeber wird als Admin C, der Auftragnehmer wird als Tech C eingetragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Ripe Handles eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei Ripe ist zwingend vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in Description und in die Ripe Handels einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den
Auftraggeber. Falls keine Registrationshandles zur Verfügung stehen, ist der Auftragnehmer berechtigt selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Ripe, Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.
10.1 Vertragsbeendigung Domain
Nach Vertragsbeendigung ist es dem Auftraggeber freigestellt, die dem
Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn ein vom
Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der
Auftraggeber nach Vertragsende die Weitergabe an einen anderen Anbieter
wünschen, so wird der Auftragnehmer unverzüglich die notwendige Freigabe
erteilen, sofern alle vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden! Der
Auftragnehmer ist bei Schließung einer Domain berechtigt, diese auf eigene
Kosten zu übernehmen.
10.2 Vertragsbeendigung Serverhostig, Webspace
Nach Vertragsbeendigung (Kündigung) des Serververtrages, oder des
Shard-Hosting-Webaccounts werden die Daten des betreffenden Kunden noch 4
Wochen zwischengespeichert. Danach werden alle Daten gelöscht. Der Kunde
ist selbst verpflichtet stets für entsprechende doppelte Datensicherung zu
sorgen, sofern nichts anderes im Hauptvertrag vereinbart ist.
10.3 Auftragserteilung bei Löschung und KK-Anträgen
Aufträge bei Löschungen und KK-Anträgen sind stets per Original
vorzulegen. Die Auftragserteilung ist eindeutig und klar in der Form zu
wählen, wie die Musterbeispiele für Close (Löschung) und KK
(Providerwechsel) unter
www.provider-wechsel.de aufgeführt sind. Sollte der Auftraggeber von
sich aus von der Vorschrift der Originalübermittlung oder der Verwendung
der empfohlenen Formulierungen abweichen, haftet der Auftraggeber für
eventuelle Übermittlungsfehler per Fax etc. oder Schäden welche aus
Missverständnissen in Formulierungen entstehen.
Der Auftragnehmer ist in vorstehenden Fällen von jeglichen
Schadensersatzansprüchen freizustellen. Für die Erteilung des Auftrages
beim Auftragnehmer ist im Falle der Strittigkeit der Auftraggeber
beweispflichtig.
11. Die Fälligkeit aller in Rechnung gestellter Beträge ist bei Rechnungsstellung im Zweifel 5 Tage, es sei denn auf dem Rechnungsformular ist eine andere Zahlungsfrist angegeben. Wesentlicher Vertragsteil ist die Zahlungsabwicklung im Abbuchungsverfahren für Lastschriften (Nr.4). Sollte dies verweigert werden, hat der Auftragnehmer einen fristlosen Kündigungsgrund und das Recht zur Dekonnektierung registrierter Domains. Gleiches gilt im Falle von Lastschriftrückgaben. Die Rechnungsstellung wird per
E-Mail vereinbart. Bei postalischer Rechnungsstellung auf Wunsch des Kunden werden
EURO 1,85 Porto- und Bearbeitungsgebühr pro Rechnung berechnet.
12. Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer alternativ zur Schließung der Domain auch berechtigt eine Rückgabe zum
zuständigen NIC per "hold" zu veranlassen. Die angemessene Frist für Close
und Hold ist 7 Tage nach Androhung der Leistungsverweigerung. Die
Verweigerung der Leistung durch den Auftragnehmer entbindet den
Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
12.1 In diesem Zusammenhang ist die Auftragnehmerin berechtigt Domains auf andere Nameserver zu aktualisieren und falls notwendig die Vermittlung zu anderen Webhostern vorzunehmen.
Bei Kündigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist die Auftragnehmerin berechtigt die Forderung mit dem gesamten Vertragsverhältnis an Dritte zu veräußern und/oder zur Beitreibung weiterzugeben.
12.2 Bei internationalen Domains
können Providerwechsel und Schließungen erst nach Ablauf der im Voraus
bezahlten und gebuchten Vertragslaufzeit erfolgen. Durch die
grundsätzliche Vorauszahlungspflicht bei ausländischen Domains und anderer
Vergaberichtlinien steht im Gegensatz zu der Handhabung bei den .de-Domains
das Nutzungsrecht im Falle der Nichtbegleichung dem Bezahler zu. Auf den
Eigentumsvorbehalt, sowie das Dekonnektierungsrecht wird speziell nochmals
hingewiesen.
13. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch bereitgestellte Robotsysteme stets ein schriftlicher Auftrag des Admin C (Auftraggebers) vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf Anforderung ein, bei Identifikations-Problemen z. B. bei KK Anträgen (Providerwechsel) kann der Auftragnehmer auf die Vorlage von Originalen bestehen.
14. Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach die Umstellung zu realisieren. Sollte wegen Ablehnung durch den anderen Provider die Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten Zahlungen zu leisten .Der Auftraggeber ist also stets verpflichtet, die zur Ummeldung geforderte Erklärung bei den betroffenen DE- NIC Mitgliedern und auch beim Scheitern beim DE- NIC vorzulegen.
15. Kostenlose Leistungen, wie z.B. Nutzung von Nameservern kann nicht zu Schadenersatz führen.
16. Jede registrierte Domain muss innerhalb von 4 Wochen konnektiert werden, sonst erfolgt die Löschung. Die Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich hat der Anmelder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Nameserver bereitzustellen. Beim Abschalten der Nameserver ist der Auftragnehmer verpflichtet eine 10 Tagesfrist einzuhalten.
17. Bei Erhöhung der Domain -, Webspace- oder Technik Einkaufspreise ist der Auftragnehmer einmal pro Jahr zur Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen und Mahnungen per E- Mail oder Telefax zu übermitteln.
18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren für Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr.
Bei multidomainfähigen Accounts wird aus EDV-technischen und organisatorischen Gründen der Auftragnehmer als
Tech-C (technischer Kontakt) eingetragen. Pro Account ist ein Admin-C (administrativer Kontakt) Eintrag möglich.
19. Bei automatisierten Hosting- und Domain-Registrierungssystemen, wie z. B. Netbeat, ist der
Auftraggeber stets im Kundencenter als Inhaber vermerkt und als solcher der Rechnungsempfänger und im vollem Umfang verfügungsberechtigt. Alle zu der Domain
gehörenden Einträge können dadurch beliebig vom Auftraggeber geändert werden, wodurch
die Möglichkeit einer Anonymisierung gegeben ist. Wir verweisen hiermit auf die Pflicht zur
Einhaltung der Registrierungsbestimmungen. Das Passwort zum Kundencenter ist stets
geheim zu halten, für Missbräuche und Veränderung von Einträgen und Daten im
Kundencenter ist der Auftraggeber haftbar.
Allgemein gültige Bestimmungen
20. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall,
dass erotische Publikationen oder Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden
benötigen. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer berechtigt
Überbuchungen / Trafficbegrenzungen durchzuführen und eine Berechnung des Traffic in der
Größenordnung von EURO 0,0046 / Gbyte an den Auftragnehmer
vorzunehmen. Bei Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und Nichterreichbarkeit können Endkunden des Resellers
direkt angerufen und betreut werden.
21. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als
zwei Monate nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses
Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist ohne weitere Vorankündigung
berechtigt, Server, Nameserver, Standleitungen und E-Mail-Dienste zu
sperren, sowie Domains zu schließen. Ein Zurückbehaltungs- oder
Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den
Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant
waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem
Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen
Domains zu schließen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz
dreimaligen Anschreibens nicht auffindbar ist.
21.1 Bei Doppel- oder Überzahlung des
Kunden erfolgt eine Gutschrifterteilung zur Anrechnung auf spätere
Rechnungen. (Auftragserweiterungen, Folgejahr, etc.). Bitte vermeiden Sie
derartige Fehler im Eigeninteresse, da das System keine Rückzahlungen
vorsieht.
22. Monatsbeträge unter EURO 10.- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für 12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet, Beiträge unter EURO 30.- quartalsweise. Hardwarelieferungen werden nach Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
23. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations- und Anspruchsrecht, ebenso kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem Auftragnehmer zustehen.
24. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module außerhalb der vorhanden Programm
Bibliothek. Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko ein.
25. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Ausfallzeiten zu berechnen. Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit beschränkt. Aufrechnung oder Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt kostenlose Leistungen, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung zu reklamieren. Im Falle von Konkurs oder nicht Erreichbarkeit eines Partnerproviders über mehrer Monate hinweg, ist der Auftragnehmer zur Vermeidung der Dekonnektierung berechtigt, die betroffenen Kunden weiter zu hosten.
26. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem sonstigen Geschäftsverlauf erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer u.a.
im Internet unter http://www.a-g-b.de/rgbg/
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich erfolgt die Benachrichtigung per e-Mail.
27. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an
dem der Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail Adresse und Download-URL
kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten
gemäß dem im vorstehenden Punkt 27 beschriebenen Procedere mitgeteilt. Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und Multimediabereich (Internetjahr = 6Jahre) sowie der dadurch laufend erforderlichen Anpassungen und Änderungen könnte sich eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und Änderungen im Einzelfall vorzunehmen. Die Verfahrensweise ist wie vorstehend beschrieben.
28. Sollten derartigen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung nicht widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf die Formerfordernis.
29. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Leistungserbringung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren, Systeme und
Standards zu verwenden, sofern dem Auftragnehmer keine Nachteile entstehen. Der Vertrag kann an Dritte weitergegeben werden, sofern dem Auftraggeber daraus kein Nachteil entsteht, der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Im Falle von Firmenverkauf, einer Firmenverlagerung oder Outsourcing
(Auftragsvergabe) auch ins Ausland ist der Auftragnehmer berechtigt Rechte
und Pflichten der Aufträge mit dem Auftraggeber an Dritte weiterzugeben.
Selbstverständlich muss die Leistungserbringung in der bisherigen Form
uneingeschränkt weiter gewährleistet sein. Sollten Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
Gerichtsstand ist Regensburg.
30. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken- u. wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen. In gleicher Weise haftet der Auftraggeber für den Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von Zugangskennungen u. Passwörtern.
31. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und Internetdienstleister gemäß dem gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und
gemäß §5 TDG (Teledienstgesetz) für Inhalte und Nutzerverstöße nicht haftet.
32. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen,
sowie Reklamationen jeder Art, sind innerhalb von 2 Tagen nach
Kenntniserhalt per Einschreiben/Rückschreiben an die Adresse der
Geschäftsleitung anzuzeigen. Korrespondenz mit anderen Mitarbeitern,
Supportcenter, etc. kann wegen des immensen Aufkommens an Schriftverkehr
nicht berücksichtigt werden. E-Mails sind im Zweifelsfall schwer
nachvollziehbar und können als Reklamationsgrundlage nicht anerkannt
werden. Ansonsten erlischt jede Haftung des Auftragnehmers. Die endgültige Verjährung entsteht drei Monate nach Entstehen eines reklamationsbedürftigen Vorgangs. Bei
Differenzen und Unklarheiten im Bestellverfahren kann der Auftragnehmer
die Bezahlung stets als Willensbekundung des Auftraggebers werten.
33. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen und Server, die in Deutschland übliche Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige Personalbereitschaft Fehler und Probleme grundsätzlich innerhalb weniger Minuten zu beseitigen, der Auftraggeber ist jedoch zur Meldung verpflichtet. Der Auftraggeber hat Kenntnis von den Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.
34. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern & extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE handles ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.
35. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der Auftragnehmer ist bei Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die entsprechenden Domains nebst Inhalten der Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu löschen.
36. Sollte der Trafficbedarf den durchschnittlichen Verbrauch aller Nutzer um mehr als das 3fache übersteigen ist der Auftragnehmer berechtigt die überhöhten Kosten durch Werbeeinbindungen auf den Seiten des Auftraggebers auszugleichen. Die Werbeeinblendungen darf der Auftragnehmer selbst vornehmen. Sollte der Auftraggeber diesbezüglich nicht mitwirken und sich weigern ist der Auftragnehmer berechtigt den betreffenden Nutzeraccount fristlos zu löschen.
37.Wenn beim Einstellen von Servern und Anschließen von Standleitungen keine gesonderten Verträge gefertigt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich im wesentlichen an den branchenüblichen Gepflogenheiten orientieren. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung des Servers, die Vertragsmindestlaufzeit ist 12 Monate. Die Verlängerung ist jeweils wieder für 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Preis pro Server ist EURO 250,00 zzgl.
MwSt. pro Monat, die Einrichtungsgebühr beträgt EURO 350,00 zzgl. MwSt. pro Server. Wenn der Kunde den Server selbst gekauft hat, reduziert sich der monatliche Mietbetrag um EURO 25,00 Finanzierungskosten. Der Preis für den Traffic ist EURO 19,00 zzgl.
MwSt. für jedes angefangene GByte. Der Auftragnehmer ist bei mehreren Servern berechtigt den Traffic gemeinsam zu zählen. Bei Unklarheiten und Differenzen wird der Gesamttraffic
durch die Anzahl der Rechner ungeachtet der Laufzeiten und spezifischen
Gegebenheiten ermittelt. Beim Abholen von Servern gleich aus welchem Grund
ist der Geschäftsleitung mindestens 1 Woche vorher Bescheid zu geben. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, bei Nichtzahlung von seinem gesetzlichen
Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Bei Abholung von Servern unter der
Laufzeit von 12 Monaten wird der Rechnungsbetrag für die gesamte Laufzeit
fällig.
38. Zur Realisierung der Datensicherung stellt der Auftragnehmer auf
Anforderung des Auftraggebers Speicherplatz zur Verfügung. Die
entsprechende Datenübertragung wird vom Kunden entweder automatisiert
oder per Hand initialisiert. Der Zeitpunkt dafür und die Zeitabstände
bestimmt der Auftraggeber, der auch die ordnungsgemäße Kontrolle der
Datenüberspielung übernimmt. Eine Verantwortung diesbezüglich obliegt
keinesfalls dem Auftragnehmer. Anderweitige Vereinbarungen sind ungültig.
Mündliche Zusagen in jeder Hinsicht sind unwirksam und gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung. Schriftliche
Zusagen von Sachbearbeitern oder Schriftverkehr mit Mitarbeitern der Firma
erlangen nur Gültigkeit, wenn eine ordnungsgemäß von beiden Vertragsteilen
unterzeichnete Vertragsform zugrunde liegt, jeweils unterzeichnet von der
Geschäftsleitung. Bis zum Zustandekommen einer derartigen Vertragsform
gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werden im Kundenauftrag
Computer und/oder sonstige Elektronikteile und/oder Zubehör beschafft, so
reicht der Auftragnehmer die Einkaufspreise ohne Preisaufschlag weiter.
Der Auftraggeber zahlt alle diesbezüglichen Auslagen des Auftragnehmers
innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage der Rechnungskopie. Der Auftraggeber
übernimmt alle Kosten aus diesen Beschaffungsarbeiten und stellt den
Auftragnehmer aus allen Verpflichtungen und Nachteilen aus dieser
Beschaffung frei. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den
Auftraggeber, sei es gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, so wird in
beiden Fällen sofort der gesamte Betrag für die Restvertragslaufzeit
fällig. Eine Rückzahlung von Teilbeträgen kann erst nach gerichtlicher
Feststellung der Gerechtfertigkeit der fristlosen Kündigung erfolgen.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass fristlose Kündigung in der Regel in
dieser Branche nicht durchsetzbar sind.
Wiederholung Punkt 29
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein
oder werden, bleibt der übrige Teil in Kraft. Die unwirksam gewordenen
Vertragsteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, welche dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt
für Vertragslücken. Gerichtsstand ist Regensburg.
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